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Keine Panik: Die Ölheizung ist nicht verboten
Trotz häufiger Schlagzeilen gibt es kein pauschales Verbot für Ölheizungen ab 2026. Nach aktueller Gesetzeslage (GEG) dürfen bestehende Anlagen weiter betrieben werden. Auch neue Ölheizungen sind erlaubt – unter bestimmten Bedingungen. Wichtig: Wer seine Immobilie selbst bewohnt und die Anlage nicht älter als 30 Jahre ist, profitiert vom Bestandsschutz. Die Stapel GmbH berät Sie kompetent, ob und wann ein Austausch erforderlich ist – rechtssicher und praxisnah.
Zukunftsfähig: Hybrid statt klassisch
Ab dem 01.01.2026 dürfen neue Ölheizungen nur noch als Hybridlösung eingebaut werden – also in Kombination mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpe. Die Stapel GmbH aus Tönnishäuschen entwickelt für Sie maßgeschneiderte Konzepte, die nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch langfristig Heizkosten senken. Dabei setzen wir auf moderne Brennwerttechnik – wie etwa von Viessmann – die deutlich effizienter arbeitet als alte Konstanttemperatur-Kessel.
Förderfähig, effizient und planbar – mit Stapel
Der Austausch alter Ölkessel lohnt sich: Moderne Brennwertsysteme sind energieeffizienter, umweltfreundlicher und oft förderfähig – auch im Hybridsystem. Die Stapel GmbH übernimmt die komplette Planung – von der Technik über Förderanträge bis zur Umsetzung. Sie erhalten eine Lösung, die individuell auf Ihr Gebäude abgestimmt ist und alle Anforderungen des aktuellen GEG erfüllt. So heizen Sie auch 2025 und darüber hinaus sinnvoll mit Öl – aber smarter.