Marktstammregister
Am 31. Januar 2019 hat das Webportal des Marktstammdatenregisters den Betrieb aufgenommen. Das bringt für Sie als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage (z. B. einer Solaranlage) neue Verpflichtungen mit sich. Das Marktstammdaten-register der Bundesnetzagentur wird künftig das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland sein. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert wurde oder nicht. Das neue Portal finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.
Wichtig für Sie: Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten:
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt i. d. R. eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021).
- Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.
Unter www.marktstammdatenregister.de/Registrierungshilfe erhalten Sie weitere Informationen zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Gerne sind wir bereit Ihnen bei der Registrierung zu helfen. Dazu rufen Sie uns bitte unter 02528 9297251 an oder schicken Sie uns unter fs@stapel-gmbh.de eine Email.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Form der Unterstützung nicht zu kalkulieren ist und wir daher nach Aufwand abrechnen.